Botschafter der Närrischen Europäischen Gemeinschaft
Wenn man etwas über einen Mitgliedsverband, erfahren will, kann man viele Informationen zum Beispiel in Büchern oder auch im Internet nachlesen. Da erfährt man dann, wer Präsident ist oder welche Sitzungen es im vergangenen Jahr gab. Aber nicht an jeden Information kommt man so leicht heran: Wenn man also fachkundige Kulturinformationen möchte oder Wissen rund um Fasching, Fastnacht, Karneval in dem jeweiligen Verband, dann kann man entweder den Präsidenten anrufen oder weil er meist mehr Zeit hat auch den Botschafter.
Auf eine Idee hin unseres Ehrenpräsidenten Peter Züger wurde im Jahr 2014 erstmals das Amt des Botschafters in der Närrischen Europäischen Gemeinschaft eingeführt. Botschafter kann man nur werden, wenn man mindestens 6 Jahre für den eigenen Verband Delegierter in der Außenbeauftragtenkonferenz der Närrischen Europäischen Gemeinschaft UND wenn man von seinem Mutterverband oder auf Vorschlag des Präsidiums dafür nominiert wird. Es bedarf dann einer Entscheidung der Außenbeauftragtenkonferenz.
Zu seinen Aufgaben gehört es zum Beispiel, die Arbeit der Närrischen Europäischen Gemeinschaft vor Ort mit zu unterstützen, Informationen weiterzugeben und auf Anfrage des Präsidiums die Närrische Europäische Gemeinschaft zu repräsentieren. Das zeigt, worauf es ankommt: Botschafter, sollen mit anderen Leuten sprechen. Möglichst mit denen, auf die es ankommt. Denn dann können sie mehr informieren, als im Internet, im Fernsehen oder in den Zeitungen steht.