Das sind Personen, die sich als Beauftragte ihrer Verbände um die Pflege des Brauchtums auf europäischer Ebene außerordentliche Verdienste erworben haben und auf Vorschlag des geschäftsführenden Präsidiums durch Beschluss der Außenbeauftragten-Konferenz zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Der zustimmende Beschluss bedarf der „Drei-Viertels-Mehrheit“ der anwesenden Stimmen.
Präsidenten der NEG können unter den gleichen Bedingungen und Voraussetzungen zu Ehrenpräsidenten ernannt werden.