Jeder Mensch hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Doch von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung behinderter Menschen ist es noch ein weiter Weg.
Die NEG sieht dies als ein wichtiger Teil und als auch einer Ihrer Aufgaben dieses Thema anzugehen. Darum hat die NEG im März 2021 den Arbeitskreis Inklusion NEG gegründet.
Die NEG kann mithelfen, die Barrieren in den Köpfen abzubauen, indem Sie Menschenrechte, Behinderung und Inklusion in Ihrem NEG Umfeld zum Thema macht und die NEG will genauer hinschauen.
Dabei ergeben sich viele Fragen: Welche Bedingungen erleichterten ihnen den Zugang zur Kultur und Brauchtum des Fasching, welche erschwerten es? Mit welchen Methoden kann die NEG das Thema Inklusion in Ihren Mitgliedsverbände und Mitgliedsvereine fördern.
Der Arbeitskreis Inklusion der NEG möchte Handlungsempfehlungen und Vernetzung Europaweit für ihre Mitgliedsvereine zur Verfügung stellen.
Wenn Sie Informationen benötigen oder mitarbeiten möchten dann wenden sie sich an Jürgen Hofmann den Leiter des Arbeitskreises Inklusion. Juergen.hofmann@n-e-g.eu