Die Närrische Europäische Gemeinschaft pflegt das traditionelle Volksbrauchtum der Fastnacht/Karneval/Fasching/Vastelaovend. Es ist Auftrag und Zweck der NEG den Zusammenschluss der in Europa ansässigen, nationalen Verbände, die das fastnächtliche Brauchtum pflegen, zu fördern.
Die Außenbeauftragtenkonferenz 2019 (Vollversammlung) hat einstimmig die jährliche Ernennung einer Närrisch-europäischen Kulturstadt verabschiedet.
Es ist Ziel Reichtum, Vielfalt und Gemeinsamkeiten des närrischen Kulturgutes in Europa herauszustellen und einen Beitrag zu einem besseren Verständnis in Europa zu leisten.
Neben der o.g. Ziele bauen die mit dem Titel „Närrisch-Europäische Kulturstadt“ ausgezeichneten Städte nach und nach Netzwerk des Europäischen Karnevals innerhalb der Närrischen Europäischen Gemeinschaft auf. Sie werden in den Veranstaltungen vor Ort die Vielfalt der närrisch-europäischen Kultur präsentieren, Mandatsträger vernetzen und so für mehr Verständnis sorgen und europäischen Bürgerinnen und Bürger das Kulturgut Fasching, Fastnacht, Karneval, Vasteloavend erhalten.
Ziel für die Nachwelt soll es auch seine audiovisuellen Bräuche und Kulturgüter für die Nachwelt zu sichern.
Als Närrisch-europäische Kulturstadt bewerben kann sich ab 2020 jeder Verein/Verband – jede Region, der/die folgenden Voraussetzungen nachweisen kann:
– Mitglied ist in einem unserer Mitgliedsverbände
– nachweislich einen närrisch-europäischen Bezug in seiner närrischen
Arbeit nachweisen kann (z.B. europäische Partnerschaftsaktivitäten,
europäische Freundschaftstreffen,
– sich dem traditionellen närrischen Brauchtum verpflichtet
– Bereitschaft gemeinsam mit der NEG ein Jahresprogramm in der
Närrisch-Europäischen Kulturstadt durchzuführen
Was erwarten wir von unserer Närrisch-europäischen Kulturstadt?
Mit der Ernennung zur „Närrisch-europäische Kulturstadt“ sollten sich die Akteure vor Ort darum bemühen, dass sowohl die Kulturschaffenden als auch Bildung, Forschung, Stadtentwicklung und Kulturtourismus miteinander den Titel erkennbar umsetzen. Es kann gerade im Kulturtourismus starke Impulse setzen.
In die Aktionen der Närrisch-Europäischen Kulturhauptstadt sollten die umliegenden Gemeinden, Regionen aktiv miteinbezogen werden, um ein größeres Publikum anzusprechen und die Strahlwirkung zu erhöhen.
Die Bewerbungsstädte, -gemeinden und -regionen sollten die Möglichkeit prüfen ggf. Programme und Fonds der Europäischen Union zur Finanzierung zu nutzen.
Es wird gewünscht, dass die ernannten Städte in ihrem gesamten Veröffentlichungsmaterial hervorheben, dass sie durch Beschluss der Närrischen Europäischen Gemeinschaft ernannt wurden.
Um eine Gleichbehandlung mit den Städten in anderen Mitgliedsverbänden zu gewährleisten, sollten Städte in Kandidatenländern im rollierenden Verfahren durch alle Mitgliedsorganisationen in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.