Auszeichnung – Ehrung
Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch
Auch in diesem Jahr werden wir wieder unseren Preis
„Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“
überreichen. Geehrt werden soll mit diesem Preis eine Person/Institution/Verein/Verband, welche/r sich durch herausragendes Engagement für unser Brauchtum in Europa auszeichnet. (Ausschreibung hierzu findet ihr auf unserer Website)
Mit dem ***** Europapreis *****
„Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“
ehrt die Närrische Europäische Gemeinschaft gemeinsam mit unserem Schirmherrn der Jugendherberge Tambach-Dietharz (Kai Grün), eine Närrin/einen Narren oder eine Narrenschar für herausragendes bürgerschaftliches Europa-Engagement. Der Preis dient zur Sichtbarmachung, Stärkung und Würdigung des närrisch-europäischen Ehrenamtes; er leistet ein deutliches Bekenntnis zum europäischen Kulturgut Fasching – Fastnacht – Karneval.
Bürgerschaftliches Europa-Engagement in der Narretei ist so vielfältig wie Europa selbst: Ob im Bereich Tanz, Bütt, Musik, Häs- und Maskenträger, Traditionschors, Gesang – ob als Einzelperson oder in einer Gruppe, ob in kleinen oder großen Projekten und Aktionen, einmalig oder langfristig.
Das Engagement unterscheidet sich jeweils im Detail, doch eines gilt für alle europäischen Narren: Sie alle setzen Zeit, Kreativität und Energie zur Förderung des Europagedankens in der Gesellschaft ein und setzen damit auch ein Zeichen für Solidarität in Europa.
Mit der Nominierung und Ehrung mit dem Europapreis
„Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“
sollen die Menschen „hinter den Kulissen“ von Ideen und Projekten genannt und geehrt werden, die den europäischen Gedanken in den Mittelpunkt setzen.
Der Preis „Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“ ist mit einem Preisgeld von 500 EUR dotiert.
Ausschreibung zur Nominierung:
Bis zum 2. März 2022 können Vorschläge für die Preisträgerinnen und Preisträger der Auszeichnung:
„Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“
eingereicht werden.
Vorgeschlagene Personen/Institutionen/Vereine/Verbände müssen:
- Ihren Sitz oder Hauptwirkungskreis in den Mitgliedsverbänden der Närrischen Europäischen Gemeinschaft haben
und
- es muss/musste sich um ausschließlich freiwilliges, ehrenamtliches Engagement handeln
und
- das Engagement darf/durfte in keinem Zusammenhang mit der Ausübung eines politischen Amts bzw. eines Wahlmandats stehen
und
- die vorgeschlagene Projekte dürfen nicht länger als zwei Jahre vor der Nominierung zurückliegen.
Nominierungen können ausschließlich schriftlich mit einem Brief oder per Mail eingereicht werden. Die Mitgliedschaft in einem unserer Mitgliedsverbände muss mit der Nominierung nachgewiesen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
Nominierung bis spätestens 2. März 2022 an:
Närrische Europäische Gemeinschaft
Zur alten Zollbrücke 28
87527 Sonthofen
Tel.: 0049 176 229 615 73
mail: praesidentin@n-e-g.eu
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für „Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre daraus entstehenden Rechte geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Daher werden ggf. nicht alle hier enthaltenen Aussagen auf Sie zutreffen.
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Zur alten Zollbrücke 28
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„Engagiert – Freiwillig – Närrisch-europäisch“
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soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen sind, z.B. Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO), erforderlich sind. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre;
zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Ggf. weitere.
Sofern die Datenverarbeitung im berechtigten Interesse von uns oder einem Dritten erfolgt, werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald dieses Interesse nicht mehr besteht. Hierbei gelten die genannten Ausnahmen.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten ggf. Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 180093-0
poststelle@lda.bayern.de
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Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Empfänger eines Widerspruchs
Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:
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